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20.02.2009
Nun ist es endgültig: der Einsatz für familiengerechte Beiträge in der Rentenversicherung war nicht umsonst – aber vergebens. Vier Tage vor dem bemerkenswerten Urteil zu „Hartz IV“ hat das Bundesverfassungsgericht (2.Kammer des 1.Senats) beschlossen:
„Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen“. „Diese Entscheidung ist unanfechtbar“.
14 Jahre nach Beginn des Weges durch die Instanzen, mehr als drei Jahre nach Vorlage beim Bundesverfassungsgericht, bleibt für mich die Frage danach, wie ein „Normalbürger“, trotz fundiertem wissenschaftlichen Hintergrund und einem sehr engagierten Rechtsanwalt Gerechtigkeit finden kann. Das Bundesverfassungsgericht ist nach meiner Auffassung keine „Reparaturinstanz“ für politische Versäumnisse! Doch wenn von dieser letzten Instanz keine Entscheidung in der Sache kommt, was bleibt dann?
Ich habe das Glück, das Ziel „Gerechtigkeit für Familien“ auch beruflich weiter verfolgen zu können. Und ich werde mich weiterhin politisch dafür einsetzen.
Auch wenn für mich dadurch weitere Kosten anfallen: diese Seite wird nicht abgeschaltet, sie wird lediglich umgestaltet:
- Zusammenfassung der “unendlichen Geschichte” (für neu Hinzugekommene)
- Aktuelle Entwicklungen (für Interessierte - sehr gerne auch neue Mitglieder)
- Hinweis auf Aktivitäten (für hoffentlich viele Mitstreiterinnen und Mitstreiter)
Doch hierfür benötige ich etwas Zeit. Bitte schauen Sie gelegentlich mal wieder hier rein.
Zunächst aber sei all jenen Dank gesagt, die uns immer wieder ermuntert haben und ihre Hoffnung ausgedrückt haben durch Sätze wie: „Gebt nicht auf – für uns, die Familien“.
Zum Schluss eine letzte persönliche Anmerkung: alle unsere Kinder sind inzwischen volljährig. Welchen Lebensentwurf sie wählen und ob sie den zigtausend gut ausgebildeten jungen Menschen folgen, die ihre hier erworbenen Qualifikationen außerhalb unseres Landes einsetzen, werden sie entscheiden – auch aufgrund der politischen Rahmenbedingungen.
Mit Dank für die jahrelange Begleitung Ihr Siegfried Stresing
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